Allgemeine Geschäftsbedingungen


Aufgesetzt von der Vereniging van Groothandelaren in < Branche >, hinterlegt bei der 'Kamer van Koophandel' [= Industrie- und Handelskammer] NL-< Plaats > unter der Nummer < nummer >.

I Allgemein

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf alle von einem Großhändler mit Blumenzuchtprodukte (im Nachstehenden "Verkäufer" genannt) erteilten Angebote sowie zwischen dem Verkäufer und einem Kunden (im Nachstehenden "Käufer" genannt) geschlossenen Verträge, sowie auf deren Ausführung.

2. Abweichende Bestimmungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren und gelten ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen. Soweit abweichende Bestimmungen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten die individuell vereinbarte abweichende Bestimmungen vorrangig.

II Angebote / Vertrag

1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Gültigkeitsdauer. Wenn ein Angebot ein unverbindliches Angebot enthält und dieses vom Käufer angenommen wird, so hat der Verkäufer das Recht, das Angebot binnen zweier Werktage nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.

2. Ein Vertrag kommt zustande im Moment der ausdrücklichen Annahme des Auftrags durch den Verkäufer auf eine branchenübliche Art und Weise.

3. Angebote gelten für einen Verkaufsfall und haben für etwaige Nachbestellungen keine Geltung.

III Preise

1. Die Preise werden im Allgemeinen bei Annahme des Auftrags festgestellt.

2. Die Preise verstehen sich ab Betrieb des Verkäufers.

3. Umsatzsteuer ('BTW', [MwSt.]), Einfuhrzölle, sonstige Steuern und Abgaben, Kosten der Qualitätskontrolle, Kosten des Ladens und Entladens, Verpackung, Transport, Versicherung und sonstige Kosten sind nicht im Preis enthalten.

4. Die Preise lauten in Euro, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Währung erwähnt worden.

IV Lieferung und Lieferzeit

1. Angegebene Lieferzeiten gelten nicht als fixe Liefertermine und stellen keine Ausschlussfrist dar. Der Käufer kann aus einer etwaigen Überschreitung der Lieferzeit keinerlei Rechte herleiten, insbesondere kein Rücktrittsrecht und/oder Schadenersatzanspruch, es sei denn, Parteien haben schriftlich Anderes vereinbart.

2. Wenn der Verkäufer (teilweise) seine Lieferungsverpflichtung nicht wird einhalten können, wird er dem Käufer so bald wie möglich Mitteilung machen. Wenn er die bestellte Menge nicht liefern kann ist er berechtigt, eine geringere Menge zu liefern oder die Lieferung auszusetzen und/oder –nach Abstimmung mit dem Käufer- andere, gleichwertige oder gleichartige Produkte zu liefern.

3. Wenn nicht schriftlich ein anderer Erfüllungsort für die Lieferung des Vertragsgegenstandes vereinbart wurde, gilt der Lagerplatz/ Verarbeitungsraum des Verkäufers -oder ein anderer vom Verkäufer benannter Ort- als Ort der Lieferung.

4. Frachtfreie Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies von dem Verkäufer auf der Rechnung oder sonst schriftlich erwähnt worden ist.

5. Der Verkäufer behält sich vor, Aufträge nicht auszuführen, wenn der Käufer vorige Lieferungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat.

6. Wenn der Käufer die bestellten Produkte nicht zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort abgenommen hat, liegt das Risiko eines eventuell durch Aufbewahrung auftretenden Qualitätsverlustes beim Käufer. Die bestellten Produkte stehen zu seiner Verfügung und werden auf seine Rechnung und Gefahr gelagert.

7. Wenn der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist, die nach den Umständen der Produkte als angemessen betrachtet werden kann, die Produkte nicht abgenommen hat und aufgrund dessen ein (weiterer) Qualitätsverlust und/oder Verderben der Produkte droht, die nach der Meinung des Verkäufers eingreifen erfordert um Schäden so viel wie möglich zu verhindern, hat der Verkäufer das Recht die Produkte freihändig zu verkaufen.

8. Wenn der Käufer die Produkte nicht abnimmt, ist er dennoch verpflichtet den vollständigen Kaufpreis zu bezahlen.

9. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden beim Käufer infolge einer Nichtlieferung.

V Höhere Gewalt

1. Der Verkäufer kann im Falle höherer Gewalt ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung zeitweilig aussetzen. Als höhere Gewalt gelten jedenfalls, aber nicht ausschließlich, Umstände wie etwa innere Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Terrorismus, Witterungsbedingungen, Verkehrsbedingungen wie z.B. Straßensperrungen, Straßenarbeiten oder Staus, Brände, behördliche Maßnahmen oder ähnliche Ereignisse.

VI Reklamationen

1. Verpackung erfolgt auf eine im < Soort >großhandel übliche Art und Weise und wird vom Verkäufer entsprechend Handelsbrauch ausgeführt, es sei denn, Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. Einwegverpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

3. Mehrwegverpackung und andere dauerhafte Materialien (Kartons, Containers, Stapelwagen etc.) die Eigentum des Verkäufers bleiben, werden ebenfalls zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und müssen retourniert werden. Die Kosten des Rücktransports werden dem Käufer separat in Rechnung gestellt. Wird das Verpackungsmaterial in ordnungsgemäßem Zustand innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zurückgesandt, werden dem Käufer die dafür berechneten Verpackungskosten gutgeschrieben, gegebenenfalls um eine vereinbarte Nutungsgebühr gemindert.

4. Hinsichtlich dauerhafter Verpackungsmaterialien (Stapelwagen, Container etc.), die dem Käufer nicht nur einmalig, sondern als Leihgabe überlassen worden sind, behält der Verkäufer sich vor diese nachträglich in Rechnung zu stellen falls der Käufer die Verpackungsmaterialien nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgibt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

5. Wenn Pfand in Rechnung gestellt wird, wird dies verrechnet, nachdem die betreffenden Materialien in korrektem Zustand retourniert worden sind. Die Kosten des Rücktransports werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

VII Reclamaties

1. Mängel, die bei Anlieferung erkennbar sind, sind sofort per Fax, E-Mail oder Telefon dem Verkäufer mitzuteilen. Sie sind außerdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machen. Sonstige sichtbare Mängel, die bei einer pflichtgemäßen Untersuchung der Produkte durch den Käufer erkennbar sind, sind innerhalb von 24 h nach Anlieferung in der oben beschriebenen Art und Weise dem Verkäufer mitzuteilen. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den Käufer schriftlich bestätigt worden sein.

2. Beanstandungen bezüglich nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem Verkäufer unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und, wenn die Mitteilung nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung schriftlich zu bestätigen.

3. Die Mängelrügen müssen mindestens enthalten:

o eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels;

o den Nachweis, dass die gerügten Produkte aus der Lieferung des Verkäufers stammen.

4. Der Verkäufer muss in den Stand gesetzt werden, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zurückzuholen. Die beanstandeten Produkte sind in der Originalverpackung zur Verfügung zu halten.

5. Wird nur ein Teil der Lieferung als mangelhaft gerügt, hat dies keine Auswirkungen auf die restliche Lieferung.

6. Nach Ablauf der vorbesagten Fristen gelten die Produkte sowie die Rechnung als vom Käufer gebilligt. Danach werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer akzeptiert.

VIII Haftungsbegrenzung

1. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige dem Käufer entstehende Schäden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers verursacht worden ist.

2. Aus der Nichterfüllung etwaiger phytosanitären und/oder anderen Anforderungen die hinsichtlich der betreffenden Produkte im Einfuhrland gelten, kann der Käufer keinerlei Rechte (etwa auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag) herleiten, es sei denn er hat den Verkäufer vor oder während Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich auf diese Anforderungen hingewiesen.

3. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsschäden, Verzugsschäden, Gewinneinbuße oder andere Folgeschäden. Wenn der Verkäufer dennoch Schäden ersetzen muss, ist die Haftung des Verkäufers ausdrücklich auf den Rechnungswert exkl. BTW [MwSt.] der bemängelten Produkte begrenzt.

IX Bezahlung

1. Bezahlung kann erfolgen, nach Wahl des Verkäufers:

o netto-bar bei Ablieferung, oder

o mittels Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Verkäufer angewiesenes Bank- oder Postbankkonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

o mittels Einzugsermächtigung Etwaige Bankspesen werden in Rechnung gestellt

2. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gleich welcher Art gegen den Kaufpreis wird ausgeschlossen. Ebenso ist ein Zurückbehaltungsrecht wegen vom Käufer vorgetragener Mängel ausgeschlossen.

3. Wird der zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten, begründet dies den Verzug des Käufers, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. IN diesem Fall hat der Verkäufer das Recht durch eine einzige Mitteilung den Vertrag aufzulösen. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige in Verbindung mit diesem Rücktritt dem Käufer entstehende Schäden

4. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Verzug des Käufers < Rente >% Zinsen pro Monat ab dem Fälligkeitstag der Rechnung bis zum Datum der vollständigen Begleichung in Rechnung zu stellen.

5. Der Verkäufer ist des weiteren berechtigt, bei Verzug des Käufers, einen dadurch eingehandelten Währungskursverlust in Rechnung zu stellen.

6. Der Käufer trägt etwaige gerichtliche und / oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung mit einem Mindestbetrag von < Percentage >% der offenstehenden Forderung.

X Eigendomsvoorbehoud

1. Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers bis alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer vollständig beglichen worden sind.

2. Solange die Produkte nicht bezahlt worden sind, darf der Käufer sie nicht verpfänden oder auf andere Weise zur Sicherheit überlassen. Falls Dritte in diesen Produkten einen Arrest betreiben oder diese auf andere Weise zwangsweise verkaufen lassen möchten, hat der Käufer den Verkäufer diesbezüglich unmittelbar zu informieren.

3. Bei der Ausübung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt wird der Käufer immer auf erstes Verlangen und auf eigene Kosten in jeder Hinsicht mitwirken. Der Käufer haftet für alle Kosten, die der Verkäufer im Zusammenhang mit seinem Eigentumsvorbehalt und den damit zusammenhängenden Aktionen aufwenden muss, wie auch für alle direkten und indirekten Schäden, die dem Verkäufer entstehen.

4. In Bezug auf Produkte, die für die Ausfuhr bestimmt sind, gelten ab dem Zeitpunkt des Eintreffens der Produkte im Bestimmungsland die dort für den Kauf mit Eigentumsvorbehalt geltenden Bestimmungen. Dann gilt, sofern im entsprechenden Recht möglich ist, neben den Ausführungen in den Punkten 1 bis 3:

o Im Falle der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Käufer, hat der Verkäufer das Recht, die gelieferten Produkte, sowie die mitgelieferten Verpackungs- und Transportmaterialien, sofort an sich zu nehmen und über diese nach eigenem Gutdünken zu verfügen. Wenn die Rechtsvorschriften solches vorschreiben, impliziert dies die Auflösung des betreffenden Vertrages.

o Der Käufer hat das Recht, die Produkte in der normalen Ausübung seines Betriebs zu verkaufen. Er überträgt schon jetzt alle Forderungen, die er durch den Verkauf gegen einen Dritten erhält. Der Verkäufer akzeptiert diese Übertragung und behält sich vor, die Forderungen selbst zu kassieren, sobald der Käufer nicht korrekt seine Zahlungsverpflichtung erfüllt und, soweit dies nötig sein sollte, in Verzug ist.

o Der Käufer hat das Recht, die Produkte in der normalen Ausübung seines Betriebs zu verarbeiten, entweder zusammen oder nicht zusammen mit Produkten, die nicht von dem Verkäufer stammen. Im Verhältnis, in dem die Produkte des Verkäufers einen Teil der zustande gekommenen Sache ausmachen, erwirbt der Verkäufer das (Mit-)Eigentum an der neuen Sache, die der Käufer schon jetzt für alsdann an den Verkäufer überträgt und die der Verkäufer annimmt.

o Wenn die Rechtsvorschriften vorschreiben, dass der Verkäufer einen Teil der ausbedungenen Sicherheiten auf Wunsch preisgeben soll in Fällen, in denen diese den Wert der noch ausstehenden Forderungen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen, wird der Verkäufer dem auf ausdrückliche Aufforderung des Käufers Folge leisten, sofern sich dies aus der Buchhaltung des Verkäufers ergibt.

XI Anwendbares recht / Streitfälle

1. Alle Verträge und Angebote, auf welche diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sich ganz oder teilweise beziehen, unterliegen dem niederländischen Recht und bezüglich dieser sind die Bestimmungen des Wiener 'CISG'-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand in Sachen Streitfälle bezüglich Verträge oder hervorgehend aus Verträgen, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, ist ausschließlich das für den Sitz des Verkäufers zuständige niederländische Gericht. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht anzurufen.

3. In Abweichung der Bestimmungen zu Ziffer XI 2. können der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, einen Streitfall einem Schiedsgericht zu unterbreiten, das handelt gemäß den Bestimmungen des Nederlands Arbitrage-instituut und dessen Schiedsspruch von beiden Parteien als verbindlich akzeptiert wird.

XII Schlussbestimmung

1. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossen werden, unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Dokument ist eine Übersetzung. Im Streitfall ist der Text der niederländischen Version der AGB verbindlich.

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